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Mietbedingungen

 

Der Mieter verpflichtet sich:


a)
das Gerät vor dem ersten Einsatz bei uns in der Rund-Um-Versicherung zu versichern. Das Gerät ist versichert gegen Transport, Brand- u. Diebstahl, sowie Bruchschäden. Der Mieter haftet mit € 520.- Selbstbeteiligung bei Schadensfall und bei Diebstahl mit 25% des Kaufpreises.

b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.

c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mitdauer von mehr als 150 Betriebsstunden gehen die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.

d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten für die Inbetriebnahme sofort sach- und fachgerecht durchführen zu lassen; ab 150 Betriebsstunden Mietdauer ebenfalls auf Kosten des Mieters.

e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenem Zustand zurückzugeben.

f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.

2.) Beginn und Ende der Mietzeit

Die Mietzeit endet mit der Abholung oder Anlieferung der Gegenstände ab unserem Lagerplatz bis zum Wiedereintreffen am Ausgangsort.

3.) Die Versendung der Maschine erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.

4.) An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters.

5.) Die Maschinen werden mit vollen Treibstofftanks und Öl vermietet; ist der Tank bei der Rückgabe nicht voll, wird die Differenzfüllung berechnet.

6.) Fehlendes Werkzeug und Zubehör bei Rückgabe oder Abholung der Maschinen werden dem Mieter weiterberechnet.

/.) Für Transport und Baustellenschäden ist alleine der Mieter verantwortlich.

8.) Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter und Reparaturen besteht kein Ersatzanspruch.

9.) Der Mietbetrag ist im Voraus zu zahlen und zwar sofort nach Rechnungsstellungrein netto. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet, die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses, längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge unter € 80.- sind sofort netto zahlbar.

10.) Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

11.) Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, soweit hier nicht anders beschrieben.

VERLEIHFIX ZHD Zeigner Mietstation, Neukirchner Straße 4, D-65510 Hünstetten-Kesselbach

Tel.: +49 (0) 6126/2272-0 Fax: +49 (0) 6126/2272-22

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr

Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr

PREISLISTE