Der Mieter verpflichtet sich:
a) das
Gerät vor dem ersten
Einsatz bei uns in der Rund-Um-Versicherung zu
versichern. Das Gerät ist versichert gegen Transport,
Brand- u. Diebstahl, sowie Bruchschäden. Der Mieter
haftet mit € 520.-
Selbstbeteiligung bei Schadensfall und bei Diebstahl
mit 25% des Kaufpreises.
b) das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen.
c) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen
Rahmen zu sorgen. Bei einer Mitdauer von
mehr als 150 Betriebsstunden gehen die vom Hersteller
vorgeschriebenen Inspektionen zu Lasten des Mieters.
d) alle notwendigen Instandsetzungsarbeiten
für die Inbetriebnahme sofort sach- und fachgerecht durchführen
zu lassen; ab 150 Betriebsstunden Mietdauer ebenfalls auf Kosten
des Mieters.
e) das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem,
betriebsfähigem, der Dauer der Einsatzzeit angemessenem Zustand
zurückzugeben.
f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.
2.) Beginn und Ende der Mietzeit
Die Mietzeit endet mit der Abholung oder Anlieferung der Gegenstände
ab unserem Lagerplatz bis zum Wiedereintreffen am Ausgangsort.
3.) Die Versendung der Maschine
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.
4.) An- und Abtransport gehen zu
Lasten des Mieters.
5.) Die Maschinen werden mit vollen
Treibstofftanks und Öl vermietet; ist der Tank bei der Rückgabe
nicht voll, wird die Differenzfüllung berechnet.
6.) Fehlendes Werkzeug und Zubehör
bei Rückgabe oder Abholung der Maschinen werden dem Mieter
weiterberechnet.
/.) Für Transport und Baustellenschäden
ist alleine der Mieter verantwortlich.
8.) Für Ausfallzeiten durch Schlechtwetter
und Reparaturen besteht kein Ersatzanspruch.
9.) Der Mietbetrag ist im Voraus
zu zahlen und zwar sofort nach Rechnungsstellungrein netto.
Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet.
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung
zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises
in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort
zurückzuholen. In diesem Fall ist der Mieter jedoch verpflichtet,
die Miete bis zur vertragsmäßigen Beendigung des Mietverhältnisses,
längstens jedoch für 30 Tage, weiterzuzahlen. Mietbeträge unter
€ 80.- sind sofort netto zahlbar.
10.) Für Schäden, die dem Mieter
durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der
Vermieter nicht.
11.) Der Mietvertrag ist Bestandteil
unserer allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, soweit
hier nicht anders beschrieben.
VERLEIHFIX ZHD Zeigner Mietstation,
Neukirchner Straße 4, D-65510 Hünstetten-Kesselbach
Tel.: +49 (0) 6126/2272-0 Fax: +49 (0) 6126/2272-22
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.00 bis 16.30 Uhr
Samstag 8.00 bis 13.00 Uhr
PREISLISTE